ARBEITSRECHT

Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten bei Rechtsanwalt Christian Beyerle rechtlichen Beistand rund um das Arbeitsrecht. Er vertritt seine Mandanten in allen Fragen zum Kündigungsschutz, zu der einvernehmlichen Vertragsaufhebung und einer eventuellen Abfindung, berät zur Kündigungsfrist und in Fragen zum Urlaubsanspruch. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht ferner von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn oder Gehalt, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Rechtsanwalt Beyerle bei Bedarf auch vor dem jeweiligen Arbeitsgericht. Darüber hinaus erfolgt die Vertretung bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht



ERBRECHT

Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Beyerle. Er betreut Sie auch rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverfügung.



FAMILIENRECHT

Rechtsanwalt Christian Beyerle berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, HausratsaufteilungZugewinnausgleichVersorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtsprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.



MEDIATION

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktpartner mit Hilfe einer neutralen Person im direkten Gespräch miteinander eigene Entscheidungen entwickeln und verbindlich beschließen. Christian Beyerle absolvierte Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Mediation. Er führt Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten



MIETRECHT

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Christian Beyerle berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Der Jurist unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, BetriebskostenMiete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, MieterschutzRäumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.